Vor einigen Tagen während eines Seminars für Maklerbetreuer.
Es ging um E-Mail Gepflogenheiten. Speziell um Vermittler, die sich per E-Mail mit einem Anliegen an einen Maklerbetreuer wenden. Wir regten an, ein kurzes Feedback zu geben, dass der Vorgang angekommen ist und bearbeitet wird.
Wie aus der Pistole geschossen kam die Antwort: “Das will und braucht doch kein Mensch.”
Unser Argument: “Haben Sie schon mal etwas bei Amazon gekauft?” Klar, haben natürlich die meisten. “Wie finden Sie es, wenn Sie sofort eine E-Mail bekommen, dass Ihre Bestellung eingagnagen ist. Und wenn Sie dann die nächste E-Mail bekommen, wann Ihre Bestellung ausgeliefert wurde?”
Antwort: “Ja. Das ist schon toll. Da weiss man einfach Bescheid, woran man ist. … Aber unsere Vermittler brauchen das trotzdem nicht. Die bekommen ja eine Lesebestätigung, dass wir die E-Mail erhalten und gelesen haben.”
Und genau das ist falsch! Denn die meisten Konzerne unterbinden die automatische Lesebestätigung (wie auch der Arbeitgeber dieser Teilnehmer).
Unser Tipp: Wenn Sie fest davon ausgehen, dass irgendetwas automatisch erfolgt, prüfen Sie diese Annahme einmal nach.